AGBs
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der idem GmbH - transport solutions für den kaufmännischen Verkehr
Stand: Juli 2007
1. Allgemein
1.1. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen iSd 3 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.2. Angebot
1.2.1 Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
1.2.2 Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, bleiben vorbehalten.
1.3 Preise/Zahlungen
1.3.1 Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise in Euro und verstehen sich unfrei, zuzüglich Versand-, Verpackungskosten und den vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls keine ausdrückliche Preisabsprache erfolgt, gelten die Preise, die in unserer am Tage der Bestellung gültigen Preisliste aufgeführt sind. Liegt zwischen der Bestellung und der Lieferung – aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben- eine Zeitspanne von mehr als vier Monaten, so haben wir das Recht, die Preise zu berechnen, die unserer am Tage der Lieferung gültigen Preisliste entsprechen.
1.3.2 Unsere Preise verstehen sich ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
1.3.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis/Werklohn/die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Erbringung zu bezahlen. Verzugszinsen werden i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
1.3.4 Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn sie von uns in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug eines vereinbarten Skonti setzt voraus, das der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist.
1.3.5 Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
1.3.6 Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf
1.3.7 Mängelrügen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Dies gilt nicht bei groben Vertragsverletzungen des Verkäufers.
1.3.8 Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtkräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zahlungsbehaltungsrechte. Schecks werden von uns nur erfüllungshalber, Wechsel überhaupt nicht als Zahlungsmittel angenommen.
1.3.9 Wir sind jederzeit nach Abschluss des Vertrags berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das Kreditvolumen erhöht.
1.4 Lieferung/ Lieferzeiten
1.4.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
1.4.2 Der Versand der Ware erfolgt von München aus. Wir sind aber auch berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. Herstellerwerk zu liefern.
1.4.3 Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns.
1.4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung der Ware auf den Käufer über, sowie wir die Ware zur Ausführung der Versendung bestimmter Personen oder Anstalt ausgeliefert haben. Und zwar unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wird die Frachtskosten trägt.
1.4.5. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung i.H.v 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
1.5. Leistungsstörungen
1.5.1 idem gerät nur durch eine Mahnung in Verzug, soweit sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag nichts anderes ergibt. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
1.5.2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen der idem setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die idem ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt.
Bei Annahmeverzug des Bestellers bzw. bei sonstiger schuldhafter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, kann die idem den Ersatz ihrer Mehraufwendungen und des insoweit entstandenen Schadens verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbezhalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den käufer/Besteller über.
1.5.3 Soweit idem eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und bei einer Verletzung einer Vertragspflicht durch die idem GmbH unter der Voraussetzung des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschadet der weiteren Voraussetzungen gemäß nachstehender Ziffern Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.
1.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Nachfrist gemäß vorstehender Ziff. 7.5 mit der eindeutigen Erklärung zu verbinden, dass er nach dem fruchtlosen Verstreichen der Nachfrist die Leistungen ablehnen und die aus vorstehender Ziff. 7.5 resultierenden Rechte der idem gegenüber geltend machen wird.
1.5.5 Wurde die Leistung bereits teilweise bewirkt, kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit sein Interesse an der gesamten Leistung es erfordert. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur möglich, soweit der Kunde an einer Teilleistung nachweislich kein Interesse hat.
1.5.6 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Funktionsstörungen des GSM- und/oder GPS-Systems und dessen Ausfall, mangelnde Verfügbarkeit der Mobilfunknetze, auch wenn sie bei Leistungen von idem oder deren Dienstleister eintreten, hat idem auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Kunde wird hiervon umgehend benachrichtigt.
1.5.7 idem ist in Fällen der Ziffer 1.5.8 berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.
1.5.8 Schadensersatzansprüche aller Art wegen verzögerter oder unterbliebener Leistungen der idem richten sich nach Ziff. 1.9 dieser Vertragsbedingungen.
1.6. Rückgaben/Rücksendung
1.6.1 Eine Warenrücknahme ist mit vorheriger Genehmigung durch uns möglich.
1.6.2 Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden, und originalverpackt sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Betriebsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.).
1.6.3 Bei genehmigten Warenrücksendungen und Verschulden des Käufers berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro.
1.6.4 Sonderbestellungen/ Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlosssen.
1.6.5 Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Sendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.
1.6.6 Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Nettoberechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringerens Schaden vorbehalten.
1.6.7 Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.
1.8. Eigentumsvorbehalt
1.8.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Neuforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, so hat diese der Besteller auf eigene Kosten und rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
1.8.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
1.8.3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderung gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung an.
1.8.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung , zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 11.6 auch tatsächlich auf uns übergehen.
1.8.5 Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
1.8.6 a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.
b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu.
1.8.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse es Käufers und nach unserer ausdrücklichen Mahnung. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen.
1.8.8 Übersteigt der Fakturenwert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen unserer Wahl verpflichtet.
1.8.9 Verpfändung ode Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
1.8.10 Nehmen wir auf Grund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
1.8.11 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
1.9. Gewährleistumg
1.9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist:
1.9.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Transportschäden sind sofort dem Zusteller ( Spediteur, UPS, DPD usw.) mitzuteilen.
1.9.3 Mängelrügen müssen bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Kenntnisnahme der selben- spätestens sieben Tage nach Empfang der Ware, unter Vorlage der entsprechenden Rechnungskopie und einer schriftlichen Fehlerbeschreibung bei uns eingehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einem Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung und Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
1.9.4 Handelsüblich zulässige oder technische unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
1.9.5 Im Falle unberechtigter Beanstandung wird die Ware gegen eine Pauschalbearbeitungsgebühr und Transportkosten zurück geschickt.
1.9.6 Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten. Schlägt unsere Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
1.9.7 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 I Nr. 2, § 479 I, § 634 a BGB längere Fristen zwingen vorschreibt.
1.10. Weitergehende Haftung
1.10.1 Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhfter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind.
1.10.2 Leistungs- und Beschaffenheitsangaben der idem stellen keine Garantien dar, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart.
1.10.3 idem haftet für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung - auch ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – zurückzuführen ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, haftet idem nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
1.10.4 Die Haftung der idem für Schäden durch vertragswidrigen Gebrauch, Manipulation, unzulässige Eingriffe, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, sowie fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme seitens des Kunden, seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen und/oder durch Dritte ist ausgeschlossen.
1.10.5 Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungshilfen noch gegen uns zu. Darunter fallen auch Aus- und Einbaukosten, Mangelfolgeschäden oder Verzugsschäden, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
1.10.6 Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderzustellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden konnte.
1.10.7 Bei Exportgeräten (Geräte ohne postalische Zulassung) entfällt jeglicher Gewährleistung- und Garantieanspruch. Ihm Rahmen der Kulanz sind wir jedoch bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder zur Beseitigung von Mängeln beizutragen.
1.11 Gerichtsstand/Erfüllungsort/Sonstiges
1.11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
1.11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
1.12 Teilnichtigkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
2. Telematik-Software-Verträge
2.1 Vertragsdauer/Stilllegung/Kündigung/Eigentum
2.1.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages zustande, spätestens durch die Freischaltung der Telematikdienste seitens idem. Jede Auf- und Freischaltung bezieht sich auf die einzelne Telematikeinheit, die in der jeweiligen Transporteinheit verbaut ist.
2.1.2 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die ernstliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, die es uns unzumutbar erscheinen lassen, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen aus- oder weiterzuführen, so können wir ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Ebenso können wir, wenn sich ein Preis in einer unzumutbaren Weise verteuert hat, von einem bestehenden Vertrag zurücktreten. Die Zahlung für bereits ausgeführte Leistungen wird sofort fällig.
2.1.3 Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von mindestens 24 Monaten fest vereinbart und ist vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich nicht kündbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger, zur Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde fortlaufend und wiederholt fällige Zahlungen nicht leistet oder er trotz Abmahnung die Telematik-Systeme vertragswidrig gebraucht oder in Vermögensverfall (Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) gerät, zahlungsunfähig ist und trotz Aufforderung binnen einer Frist von zwei Wochen keine ausreichende Sicherheit leistet.
2.1.4 Unbeschadet ihrer gesetzlichen und sonstigen vertraglichen Rechte behält sich die idem GmbH das Recht vor, die Leistungen nach diesem Vertrag einzustellen und die Anbindung des Kunden an die Telematik-Software zu sperren, bis zur vollständigen Begleichung fälliger Rechnungen.
2.1.5 Die SIM-Karte verbleibt im Eigentum von idem. Der Kunde hat diese von allen Belastungen und Pfandrechten Dritter freizuhalten und idem Ansprüche Dritter unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die zur Rechtswahrung erforderlichen Erklärungen und Unterlagen abzugeben und etwaige Kosten hierfür zu tragen.
2.1.6 Überträgt der Kunde seinen Betrieb - in welcher Form auch immer - auf einen Nachfolger - so hat er dafür einzustehen, dass der Nachfolger den laufenden Vertrag ordnungsgemäß erfüllt.
2.2 Vertragsende/Rückgabe derSIM-Karte/Vertragsstrafe
2.2.1 Endet das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grunde, ist der Kunde verpflichtet, die in den Vertrag einbezogene SIM-Karte zu demontieren und innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Vertragslaufzeit und/oder dem Zeitpunkt der Kündigung in ordnungsgemäßem Zustand an idem zurückzugeben. Rückgabeort ist der Geschäftssitz von idem.
2.2.2 Die Demontage darf nur durch, von idem autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden. idem ist berechtigt, statt der Rückgabe der Karte deren Vernichtung durch den Kunden zu verlangen.
2.2.3 Wird der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat der Kunde 50 % des restlichen Auftragswertes als Vertragsstrafe zu leisten.
2.3 Nutzungsrecht
2.3.1 Soweit die von idem erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, erhält der Kunde für die Dauer dieses Vertrages an diesen Leistungen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares oder unterlizensierbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
2.3.2 Ebenfalls für die Dauer dieses Vertrages erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den ihm im Rahmen dieses Vertrages übermittelten oder sonstwie zugänglich gewordenen Daten und Informationen, ausschließlich zum eigenbetrieblichen Gebrauch.
2.4. Preise/Rechnungsstellung
2.4.1 Für Kunden- bzw. Fahrzeugregistrierung, sowie jede Freischaltung zahlt der Kunde Gebühren gemäß den aktuellen Preisunterlagen von idem.
2.4.2 Für die vereinbarten Dienstleistungspakete sind im Vertrag festgelegte Gebühren zu zahlen. Diese sind in vertraglich vereinbarten Zeitspannen per Rechnung, auch bei Betriebsunterbrechung, Urlaub, Krankheit und dergleichen vom Kunden zu entrichten.
2.4.3 Bei eintretenden Kostensteigerungen, z.B. der Betriebs- und Kommunikationskosten, ist idem berechtigt, die Preise angemessen zu ändern. Die preisändernden Faktoren wird idem dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
2.4.4 Zusätzliche, nicht von den Gebühren für die Dienstleistungspakete erfasste Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Maßgebend ist die aktuelle Preisliste der idem für zusätzliche Leistungen, die dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
2.5 Leistung
idem übernimmt den Betrieb der in den Transporteinheiten (z.B. Trailern) des Kunden installierten Telematik-Systems einschließlich des Anschlusses an ein Rechenzentrum und ggf. der Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten über Mobilfunkdienste. Im Übrigen erhält der Kunde die Leistungen, wie in den gewählten Dienstleistungspaketen - von der idem spezifiziert.
2.6 Verpflichtungen/ Mitwirkung des Kunden
2.6.1 Der Kunde ist für die Kompatibilität und Funktionalität seiner Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationseinrichtungen sowie für deren einwandfreien technischen Zustand und Verwendungsfähigkeit (z.B. entsprechender Internetzugang, oder bei Nutzung einer eigenen, nicht von der idem GmbH zur Verfügung gestellten SIM-Karte) hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen der idem GmbH verantwortlich.
2.6.2 Der Kunde trägt die Gefahr für die ihm zur Verfügung gestellte SIM-Karte, deren Installation und Bereitstellung durch idem bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe an idem nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages; dies gilt insbesondere für Diebstahl, Verlust, Unfallschäden und sonstige Schäden, die nicht durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind.
2.6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen des Vertrages der idem zur Nutzung überlassene SIM-Karte und anderen Zubehör gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen sowie für eine ordnungsgemäße Handhabung Sorge zu tragen. Die Weitergabe der Karte an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der idem GmbH ist untersagt.
2.6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die idem unverzüglich zu benachrichtigen, soweit ein Verlust, eine Beschädigung oder ein Diebstahl hinsichtlich der ihm überlassenen SIM-Karte eintritt. Er steht dafür ein, dass die SIM-Karte nur zulässigerweise und systembezogen verwendet wird.
2.6.5 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Stromversorgung sowie für einen ordnungsgemäßen Anschluss der Telematikeinheit verantwortlich.
2.6.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitwirkungsleistungen gegenüber idem im Sinne einer Hauptpflicht zu erbringen.
2.6.7 Der Kunde verpflichtet sich bei etwaigen Funktionsstörungen, diese idem unverzüglich mitzuteilen. Er trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Telematiksystem ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere fortlaufende Überwachung der von ihm eingesetzten Mitarbeiter, und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Verschluss der transportierten Waren . Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die für die Nachbesserung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Eingriffe und Software-Einspielungen durch den Hersteller vorgenommen werden können.
2.6.8 Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann idem eine Aufwandsentschädigung, gemäß Weiterberechnung notwendiger Auslagen verlangen.
2.6.9 Die Gewährleistung entfällt, soweit die Funktionsuntauglichkeit des Telematik-Systems auf einer fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung/Handhabung oder Bedienung des Kunden beruht. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung gerügter Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. Die Erhaltung der Gewährleistungsansprüche setzt voraus, dass eine Bedienung und Pflege der in den Vertrag einbezogenen Telematikeinheit entsprechend den Vorschriften des Herstellers durchgeführt wurde.
2.7. Gewährleistung/Haftung
2.7.1 idem wird den Betrieb des Telematiksystem dem Stand der Technik entsprechend vornehmen
2.7.2 idem haftet nicht für Verzögerungen, Leistungshindernisse oder technische Beeinträchtigungen wie z.B. in Fällen unvollständiger Mobilfunknetzabdeckung, Netzüberlastung, atmosphärischer Störungen, Internet-Zugangsbeeinträchtigungen und/oder sonstiger Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich der idem liegen.
2.7.3 In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von idem bei reinen Vermögensschäden je Schadensereignis je aufgeschalteter Telematikeinheit auf 12.500 € begrenzt; gegenüber einem Kunden ist die Haftung aus einem Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 50.000 €.
2.7.4 Auf Wunsch des Kunden wird idem eine weitergehende Haftung durch Abschluss einer Versicherung decken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde, wobei in diesen Fällen die Haftung von idem bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Ersatzleistung der Versicherung beschränkt ist.
2.8. Datenschutz
2.8.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Vertragsdaten gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der „Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen“(TDSV) gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig oder nützlich ist.
2.8.2 Die den Kunden betreffenden sonstigen Daten, wie Nutzungs- und Abrechnungsdaten werden im Rahmen des BDSG, des TDDSG und der TDSV gespeichert und mit den Netzbetreibern oder anderen mit den in die technischen oder administrativen Bearbeitungs- oder Übermittlungsvorgänge eingebundenen Unternehmen ausgetauscht , sofern es die Vertragsdurchführung erfordert, wobei der Kunde auch insoweit ausdrücklich hierzu sein Einverständnis erklärt.
2.8.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Rahmen des Vertrages gewonnenen Daten anonymisiert zu statistischen Zwecken von idem erfasst und ausgewertet werden können.
2.9. Sonstiges
Die Reichweite des im Poratl zur Verfügung gestellten Kartenmaterials unter der Option „Mapping“ umfasst folgende Länder: Österreich, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz; die Reichweite des Kartenmaterials „MapInfo Cartique Eastern Europe“ umfasst die Länder: Albanien, Armenien, Azerbaijan (teilweise), Bosnien-Hercegovina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, tschechische Republik, Estland, Georgien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland (teilweise), Slowakei, Slowenien, Türkei, Ukraine und Jugoslawien.
